3) Vorgehensweise bei der Evaluation

Die Evaluation des Standes der Hochschulen ist anhand einer schriftlichen Analyse durchgeführt worden. Dabei wurde der Status Quo an den Hochschulen erfasst. Zu diesem Zweck hat die NHW von jeder Hochschule Informationen zu ihren Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen der Forderungen erfragt und mit Eigenrecherche ergänzt. Auf Basis dieser Informationen wurde nun der Stand der Hochschulen bei der Erreichung der Forderungen der NHW, des VSS und des VSN evaluiert. Durchgeführt wurde die Evaluation von Studierenden verschiedener Hochschulen und Fachrichtungen.

Die schriftliche Analyse ist dabei wie folgt zustande gekommen: Zuerst wurde der Status Quo an jeder Hochschule mit den Idealvorstellungen der NHW (siehe unten) in den verschiedenen Bereichen der Forderungen abgeglichen und eingeordnet. Dabei wurde darauf geachtet, welches Engagement der Hochschulen im Bereich der Forderungen vorhanden ist, welche Anstrengungen sie unternehmen und welche Ergebnisse erzielt werden. Dann wurde abgeschätzt was zur Erreichung des Zielzustands (siehe unten) fehlt und wo es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Die Ergebnisse dieser Einordnung und dieses Abgleichs mit dem Status Quo sind in den jeweiligen Texten für jede Hochschule und jede Forderung beschrieben.

Weiterhin orientiert sich die Nachhaltigkeitswoche am Vorrangmodell der Nachhaltigkeit, auch starke Nachhaltigkeit genannt. In diesem Modell muss sich die Wirtschaft in den Grenzen der Gesellschaft bewegen und die Gesellschaft wiederum innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten. Dieses Verständnis der Nachhaltigkeit spiegelt sich in den Forderungen wieder die die zentrale Rolle der Ökologie gegenüber der Wirtschaft und der Gesellschaft betonen. Vorrangmodell der Nachhaltigkeit

Für die NHW würde eine vollständige Erfüllung der Forderungen in den verschiedenen Bereichen folgende Kriterien berücksichtigen:

1) Lehre und Forschung zu Wachstumskritik
- Integration von Wachstumskritik in Lehre und Forschung an der Hochschule, beispielsweise durch Schaffung eigener Professuren, Integration in obligatorische Vorlesungen und durch das Angebot von spezialisierten Vorlesungen in diesem Gebiet
- Integration von alternativen Wirtschaftskonzepten wie beispielsweise der Postwachstumswachstumsökonomie, ökologischer Ökonomik und Gemeinwohl-Ökonomie in Forschung und Lehre

Es bleibt zu betonen, dass es bei der Forderung des VSS, VSN und der NHW nicht darum geht, die Freiheit der Lehre und Forschung einzuschränken. Ganz im Gegenteil soll die Pluralität gefördert und die Lehre und Forschung auf bisher unterrepräsentierte Wirtschaftskonzepte ausgedehnt werden.

2) Strategien zu nachhaltigen Geldanlagen
- Integration der Nachhaltigkeit in die Anlagestrategie der Hochschule mit festen & überprüfbaren Kriterien
- Forschung zu nachhaltigen Geldanlagen für externe Organisationen wie beispielsweise Pensionskassen
- Divestment aus Firmen, die im fossilen Sektor tätig sind und ihr Geschäftsmodell und ihr Lobbying nicht innerhalb von fünf Jahren konform zum Pariser Klimaabkommen von 2015 ausrichten können, also die Erderwärmung deutlich unter 2 °C zu begrenzen

Falls eigene Anlagen der Hochschule nicht vorhanden sind, wird das Ausnutzen der sonstigen Handlungsspielräume der Hochschule als Kriterium genommen:
- Engagement bei den Pensionskassen der Hochschulen für eine nachhaltige Anlagestrategie und für Divestment aus fossilen Brennstoffen
- Handlungsempfehlungen an Hochschulangehörige (bspw. nach Vordbild der UZH), sich für nachhaltige Anlagestrategien und Divestment einzusetzen

3) Nachhaltigkeitsbericht an jeder Hochschule
- Bereitstellen der Ressourcen für das Verfassen eines Nachhaltigkeitsberichts
- Etablierung eines regelmässigen Nachhaltigkeitsreportings nach internationalen Standards mit klar definierten Zielen und Massnahmen, wie diese Ziele erreicht werden sollen
- Umfassendes Reporting der Umweltauswirkungen, unter anderem unter Einbezug der Anlagestrategie der Hochschule (falls vorhanden)

Für die Akkreditierung nach Artikel 30 des Hochschulförderuns- und -koordninationsgesetzes (HFKG) (SR 414.20) wird auch ein "Qualitätssicherungssystem, das Gewähr dafür bietet, dass die Aufgaben im Einklang mit einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung erfüllt werden" benötigt. Dies impliziert das Verfassen eines Nachhaltigkeitsberichtes, was der Selbstevaluation dient, Transparenz schafft und Grundlagen für Handlungsschritte bietet.

4) Konzept zur Reduktion von Flugemissionen
- Etablierung eines Konzeptes zur Reduktion der Flugemissionen der Hochschulen mit Emissionszielen, die mit einer Begrenzung der Erderwärmung von deutlich unter 2°C vereinbar sind
- Aufstellen eines Massnahmenkatalogs, wie die Emissionsziele erreicht werden sollen
- Eine zentrale Erfassung der Flugemissionsdaten
- Veröffentlichung der Gesamtemissionen

5) Nachhaltigkeit stärker in die Lehre integrieren
- Integration der Nachhaltigkeit in die Lehre aller Departemente und Institute:
Vermehrte Durchführung von Veranstaltungen im Bereich nachhaltiger Entwicklung, die Implementierung von BNE (Bildung für Nachhaltige Entwicklung), die Sensibilisierung und Einbindung von Professoren sowie die Integration in die bestehenden Curricula

6) Gestalten wir unsere Zukunft selbst!
- Studierende reflektieren, kritisieren und tragen aktiv zu einer Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaftsform bei
- Sie sind sich ihrer Verantwortung als zukünftige EntscheidungsträgerInnen bewusst
- Sie engagieren sich für eine konstruktive Lösungsfindung und beteiligen sich an der Diskussion um die Förderung der Nachhaltigkeit
 
Weiter:
4) Universität Zürich (UZH)
5) Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
6) Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH)
7) Zürcher Hochschule der Künste (ZhdK)
8) Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ)
9) Forderung 6: Gestalten wir unsere Zukunft selbst!
10) Schlusswort

Zurück:
1) Ziele der Evaluation
2) Zusammenarbeit & Dialog